Private Bauherrn

Geländeaufnahmen für Planungen
Urteil des Bundesgerichtshofes:
- Bauen ohne fachgerechte Absteckung kann teuer werden.
- Eine Überbauung wird als böswillig eingestuft und muß beseitigt werden.
Überlassen Sie daher die Gebäudeabsteckung einem Fachmann und nicht einer "hilfreichen Hand" oder einem Schwarzarbeiter. Sie als Bauherr haften persönlich für deren "Tätigkeit" und tragen die Kosten für Fehler bei der Gebäudebsteckung.
Gewähr und Haftung
Wir übernehmen die Gewähr und Haftung für folgende Leistungen:
- Gebäudeabsteckung
- Schnurgerüstabsteckung
- Massenermittlung der Baugrube
- Längs- und Querschnitte
- Lagepläne mit Höhenlinien
- Digitales Geländemodell
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